Italian Companies and Exchange Commission (CONSOB)
Die CONSOB reguliert als italienische Wertpapieraufsicht seit 1974 Finanzmärkte, überwacht Börsen und schützt Anleger gemäß EU-Standards.
Etikett:Forex RegulierungGrundlegende Informationen
Die Commissione Nazionale per le Società e la Borsa (CONSOB) ist die italienische Wertpapieraufsichtsbehörde und fungiert als zentrale Regulierungsinstanz für den Finanzmarkt. Gegründet 1974, überwacht sie die Börse Borsa Italiana sowie alle mit Wertpapieren verbundenen Aktivitäten. Der Hauptsitz befindet sich in Rom (Via Giovanni Battista Martini 3), mit einer Nebenstelle in Mailand. Die Behörde ist direkt dem italienischen Staatspräsidenten unterstellt und operiert unabhängig von anderen Finanzaufsichtsorganen.
Historischer Hintergrund
Die CONSOB wurde durch Gesetz aus dem Jahr 1974 ins Leben gerufen, um die bis dahin beim Schatzministerium angesiedelten Aufsichtsfunktionen zu bündeln. 1983 erhielt sie erweiterte Befugnisse zum Schutz öffentlicher Spargelder, 1985 juristische Eigenständigkeit. Wesentliche Reformen folgten 1991 mit der Einführung von Insiderhandelskontrollen und 1998 durch die Integration europäischer Finanzmarktrichtlinien (z.B. MiFID). Seit 2019 führt Paolo Savona als Vorsitzender die Behörde, die heute über rund 500 Mitarbeiter verfügt.
Rechtliche Grundlagen und Zuständigkeiten
Die regulatorische Autorität leitet sich primär ab aus:
- Legislativdekret Nr. 58/1998 („Einheitstext für Finanzdienstleistungen“)
- EU-MiFID II-Richtlinie (Markets in Financial Instruments Directive)
- Verordnung (EU) 2023/1114 über Krypto-Assets (MiCAR)
- Eigenen Durchführungsbestimmungen wie der „Regolamento Emittenti“
Als Aufsichtsgremium kontrolliert die CONSOB:
- Emittenten börsennotierter Unternehmen (Offenlegungspflichten)
- Wertpapierdienstleistungsunternehmen
- Prospektprüfung für öffentliche Angebote
- Verdachtsfälle von Marktmanipulation und Insiderhandel
- Digitale Finanzinstrumente (DLT-Register gemäß CONSOB-Verordnung 2023)
Abgrenzung zu anderen Aufsichtsbehörden
Im Gegensatz zu zentralisierten Modellen wie der deutschen BaFin teilt Italien die Finanzaufsicht auf:
- Banca d’Italia: Bankenaufsicht
- IVASS: Versicherungssektor
- CONSOB: Ausschließlich Wertpapierhandel, Börsen und Anlegerschutz
Diese Aufteilung erfordert enge Kooperationen durch Memoranden (z.B. mit IVASS und Banca d’Italia vom 10.02.2025).
Kontaktdaten und Standorte
Hauptsitz:
Commissione Nazionale per le Società e la Borsa
Via Giovanni Battista Martini, 3
00198 Roma
Tel: +39 06 84771
Nebenstelle Mailand:
Piazza degli Affari, 6
20123 Milano
Offizielle Website: https://www.consob.it (Verfügbar in Italienisch und Englisch)
Registrierungsprüfung für Unternehmen
Um zu überprüfen, ob ein Finanzdienstleister unter CONSOB-Aufsicht steht:
- Auf der CONSOB-Website den Bereich „Registri e Elenchi“ aufrufen
- Im Untermenü „Intermediari finanziari“ auswählen
- Dort stehen durchsuchbare Register für:
- Investmentfirmen (Nr. 106 TUB)
- Verwahrstellen
- Finanzberater
- Suche mittels Firmenname oder Registrierungscode möglich
Achtung: Bei nur „registrierten“ (nicht „regulierten“) Anbietern erfolgt die Hauptaufsicht durch andere EU-Behörden .