Forex Regulierung

Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF)

Die CSSF ist Luxemburgs unabhängige Finanzaufsicht für Banken, Investmentfonds und Zahlungsinstitute – Sicherung der Marktstabilität und AML-Compliance gemäß EU-Richtl...

Etikett:

Grundlegende Informationen

Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) ist die zentrale Aufsichtsbehörde für den Finanzsektor in Luxemburg. Gegründet 1998, reguliert sie Banken, Investmentfonds, Zahlungsinstitute, FinTech-Unternehmen und weitere Akteure des Finanzmarktes. Als EU-konformer Regulator setzt sie europäische Richtlinien wie MiFID II, DORA und MiCAR um und überwacht deren Einhaltung. Die CSSF untersteht dem Luxemburger Finanzministerium und arbeitet eng mit der EZB und ESMA zusammen.

Historischer Hintergrund

Vor der Gründung der CSSF lag die Finanzaufsicht Luxemburgs fragmentiert bei verschiedenen Institutionen wie dem Institut Monétaire Luxembourgeois (Bankenaufsicht) und dem Commissariat aux Bourses (Wertpapierhandel). Die zunehmende Komplexität globaler Finanzmärkte und die Harmonisierung der EU-Finanzregulierung machten 1998 eine Zentralisierung notwendig. Das Gesetz vom 23. Dezember 1998 schuf die CSSF als integrierte Aufsichtsinstanz, die seither Luxemburgs Position als führendes Finanzzentrum absichert.

Rechtliche Grundlagen

Die Befugnisse der CSSF leiten sich ab aus:

  • Gesetz vom 23.12.1998 zur Einrichtung der CSSF
  • EU-Verordnungen (z.B. MiFID II, DORA, MiCAR)
  • Luxemburgische Gesetze wie das Bankengesetz (1993) und das UCI-Gesetz (2010)
  • Eigenständig erlassene CSSF-Rundschreiben (z.B. Circular 12/552 zu AML)

Die Behörde hat Sanktionsbefugnis bei Verstößen, einschließlich Geldstrafen bis zu 5 Mio. EUR für natürliche Personen.

Regulatorische Zuständigkeiten

Zu den Kernaufgaben gehören:

  • Zulassung & Aufsicht: Genehmigung von Finanzinstituten, laufende Prüfung der Solvabilität und Risikomanagement-Systeme
  • AML/CFT-Compliance: Überwachung der Umsetzung von Geldwäschebekämpfungsmaßnahmen gemäß 5. EU-Geldwäscherichtlinie
  • Marktintegrität: Verhinderung von Marktmissbrauch durch Handelsüberwachung und Transparenzanforderungen
  • Verbraucherschutz: Schlichtung von Kundenbeschwerden und Sicherstellung fairer Vertragsbedingungen
  • Innovationsförderung: Regulatorische Begleitung von FinTech- und Crypto-Projekten durch Sandbox-Ansätze

Besondere Schwerpunkte 2025 liegen auf DORA-Umsetzung und MiCAR-Anpassungen für Krypto-Dienstleister.

Kontaktdaten

Hauptsitz:
Commission de Surveillance du Secteur Financier
283, route d’Arlon
L-2991 Luxembourg
Tel: +352 26 25 1 – 1
Fax: +352 26 25 1 – 601
E-Mail: [email protected]

Beschwerdestelle:
Service des Réclamations
Tel: +352 26 25 1 – 266
E-Mail: [email protected]

Registrierungsprüfung

Um zu überprüfen, ob ein Unternehmen unter CSSF-Aufsicht steht:

  1. Besuchen Sie das Supervised Entities Portal auf cssf.lu/en/supervised-entities
  2. Nutzen Sie die Suchfilter für Unternehmenskategorie (z.B. „PSF“, „Banken“)
  3. Geben Sie den registrierten Firmennamen oder die Lizenznummer ein
  4. Prüfen Sie die Einträge zu regulatorischem Status und Auflagen

Zusätzlich veröffentlicht die CSSF vierteljährlich aktualisierte Listen zugelassener Unternehmen im Official Bulletin des Luxemburger Staats.

Verwandte Navigation

Noch keine Kommentare

Noch keine Kommentare...