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Federal Financial Supervisory Authority (BaFin)

Die BaFin reguliert Banken, Versicherungen, Wertpapier- und Devisenhandel in Deutschland und sichert Finanzmarktstabilität.

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Grundlegende Informationen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist die zentrale Aufsichtsbehörde Deutschlands für Finanzmärkte mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie untersteht dem Bundesministerium der Finanzen und wurde am 1. Mai 2002 durch das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) gegründet. BaFin überwacht aktuell über 2.700 Banken, 700 Finanzdienstleister und 600 Versicherungsunternehmen.

Historische Entwicklung

Vor der BaFin-Gründung lag die Aufsicht bei drei separaten Behörden: Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred), Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) und Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV). Die Fusion erfolgte als Reaktion auf die zunehmende Verflechtung der Finanzmärkte nach der Euro-Einführung. Seit 2014 ist BaFin zusätzlich für die Umsetzung der Europäischen Bankenunion verantwortlich.

Rechtsgrundlagen

Die Aufsichtstätigkeit basiert auf:

  • Kreditwesengesetz (KWG)
  • Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
  • Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
  • Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)
  • Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)

Kernaufgabenbereiche

BaFin erfüllt vier Hauptfunktionen:

  • Bankenaufsicht: Sicherstellung der Solvenz durch Eigenkapitalvorgaben (Basel III)
  • Versicherungsaufsicht: Überwachung der Beitragskalkulation und Deckungsrückstellungen
  • Wertpapieraufsicht: Bekämpfung von Insiderhandel und Marktmanipulation
  • Integritätsfunktion: Verbraucherschutz durch Produktprüfung und Vertragsbedingungen

Kontaktdaten

Hauptstandorte:

  • Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
  • Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt am Main

Zentrale Kontaktmöglichkeiten:

Registrierungsüberprüfung

Zur Verifizierung regulierter Unternehmen:

  1. Unternehmensdatenbank auf BaFin-Webseite aufrufen
  2. Suchmaske mit Firmenname oder Registernummer füllen
  3. Detailansicht prüfen: Zulassungsstatus und Erlaubnisumfang
  4. Cross-Check mit Handelsregistereintrag (HRB-Nummer)

Hinweis: BaFin veröffentlicht monatlich aktualisierte Warnlisten zu nicht-lizenzierten Anbietern.

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